Hundegesundheit
Impfungen und Reisepapiere für den Hund

Die Tollwutimpfung
Eine Tollwutimpfung ist nichts, was wir nur für den Urlaub empfehlen, ganz im Gegenteil! Die Immunsierung gegen Tollwut gehört sozusagen zur "gesundheitlichen Basisausstattung" unseres Vierbeiners, denn nur mit vollständigem Impfschutz läuft der Hund keine Gefahr, selbst an Tollwut zu erkranken oder auch andere Hunde anzustecken. Vor dem Urlaub noch einmal den Impfstatus zu prüfen und gegebenenfalls aufzufrischen ist daher Pflicht. Achtung, eine Tollwutimpfung wird erst nach 21 Tagen gültig, in manchen Ländern auch erst nach 30 Tagen!
Mikrochip und Heimtierausweis
Auch der Chip für unseren Hund ist keine Vorkehrung, die speziell für die Urlaub getroffen werden muss. Da alle Hunde über einen Mikrochip verfügen (müssen), müssen wir diesen Punkt nicht auf die To-Do-Liste für unseren Urlaub schreiben.
Seit 2014 ist der Heimtierausweis bei Grenzübertritten mit Hunden innerhalb der EU Pflicht. Für unseren Urlaub zählt er zu den Dokumenten, die wir ausschließlich zum Reisen benötigen. Doch keine Sorge, der Ausweis muss nur für die erste Reise vom Tierarzt ausgestellt werden und behält seine Gültigkeit ein Leben lang.
Weitere medizinische Vorsorge
Für die Einreise in gewisse EU-Staaten muss unser tierischer Begleiter gegen den Bandwurm Echinococcus multilocularis behandelt sein. Das ist insbesondere in Ländern der Fall, in denen dieser Bandwurm ausgerottet wurde und natürlich nicht wieder eingeschleppt werden soll. Aktuell sind das Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland.

Infos und Tipps
Rückreise ins Heimatland
Auch der schönste Urlaub geht einmal zu Ende und dann müssen wir den Heimweg antreten. Falls wir unseren Urlaub außerhalb der EU verbracht haben, sind nicht nur Vorkehrungen und Dokumente für die Einreise in unser Urlaubsland, sondern auch die Rückkehr in die EU zu beachten. Bei der Rückkehr aus Ländern mit einem anderen Tollwutstatus muss bei der Rückreise ein Antikörpernachweis für Tollwut vorgelegt werden. Länder mit diesem Tollwutstatus sind unter Anderem Albanien, Kosovo, Montenegro, Serbien, Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten, Thailand und Südafrika.
Der Antikörpertest sollte bereits vor der Abreise vom Tierarzt durchgeführt werden. Hier müssen wir die Fristen und Bearbeitungszeit beachten: Der Test darf frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung erfolgen und benötigt etwa zwei Wochen Zeit zur Auswertung. Schlägt der Tollwuttiter nicht an, muss noch einmal nachgeimpft werden, woraufhin wieder sechs Wochen bis zum Testergebnis vergehen. Wir empfehlen, sich frühzeitig um den Test zu kümmern – im besten Fall drei bis sechs Monate vor der Reise.
Urlaub außerhalb der EU
USA und Kanada
Die Einreise in die USA und Kanada ist für unseren tierischen Begleiter weniger kompliziert, als befürchtet: Der Hund benötigt eine Tollwutimpfung, die mindestens 30 Tage und höchstens ein Jahr zurückliegt. Diese sollte im Impfpass dokumentiert und auch in englischer Sprache nachvollziehbar sein. Der EU-Heimtierausweis wird auch in den USA anerkannt.
Türkei
Für die Einreise in die Türkei benötigt unser Hund neben Tollwutimpfung, EU-Heimtierausweis und Antikörpertest noch ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, das nicht älter als zehn Tage sein darf.
Großbritannien
Auch in Großbritannien ist er EU-Heimtierausweis gültig, ebenso wird eine Tollwutimpfung benötigt. Zusätzlich benötigt unser Hund eine Behandlung gegen Bandwürmer, diese erfolgt mit einem Praziquantel-haltigen Präparat mindestens fünf Tage (120 Stunden) vor der Einreise, die Verabreichung muss im Heimtierausweis dokumentiert sein.
Japan
Für den Urlaub in Japan benötigt unser Hund ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (maximal zehn Zage alt), eine Tollwutimpfung und eine Staupe-Schutzimpfung.
Da sich die Einreisebestimmungen für Hunde kurzfristig ändern können, empfehlen wir, bei der Urlaubsplanung und insbesondere bei Unklarheiten die zuständige Botschaft zu kontaktieren.
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